Betriebskostenabrechnung?
Frage von Kristin: Betriebskostenabrechnung?
Hallo,
da der Mieterschutzbund mir nicht antwortet trotz Mitgliedschaft, möchte ich mich an euch wenden, vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe 2006 meine Betriebskostenabrechnung erhalten und dagegen Einspruch erhoben an meinen Vermieter. Das ich die Abrechnung nicht zahlen werde und habe um Antwort gebeten.
Ich habe nie eine Antwort oder Mahnschreiben erhalten.
Bis vor 1 Woche, da habe ich plötzlich ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen (auch erst seit 2009), das ich doch die offen Posten von 2005/2006 Abrechnung zahlen soll. Was ich garnicht einsehe.
So nun meine Frage:
Können die nach 4 Jahren immer noch das Geld Verlangen???
Wie sieht es mit einer Verjährungsfrist aus??
Ich hoffe Ihrkönnt mir weiter helfen.
LG Kristin
Beste Antwort:
Answer by LE-Tina
also nach meinem Rechtsempfinden müsstest du nichts mehr bezahlen .
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verjährung-Betriebskosten-__f4498.html
Das der Mieterschutzbund nicht antwortet kann daran liegen das die zur Zeut haufenweise Einsprüche bearbeiten. Jede 5. BKA ist falsch .
Lies dich mal durch den Link,und gehe direkt zum MSB
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Tags: Betriebskostenabrechnung

23.01.2012 um 06:09
sehr wahrscheinlich nicht, “verjährung” nur solange du nichts schriftliches hast, haben sie noch deine mietkaution, und können diese verrechnen, zumindest clevere hausverwalter im nach hinein????
23.01.2012 um 06:22
das wirst du wohl bezahlen müssen denn du hast ja damals die Abrechnung bekommen.
Ein Wiederspruch hat meiner meinung nach keine Aufschiebende Wirkung.
Wenn du Pech hast kommen noch Zinsen und mahngebühren dazu.
Wenn du zahlen solltest achte darauf das du unter Vorbehalt zahst.
@le lina in deinem Beispiel handelt es sich darum daz die Abrechnung erst gar nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Bei dem Fragesteller gab es jedoch eine Abrechnung(denke das diese Frist gewhrt wurde)
23.01.2012 um 07:08
Wenn Du 2006 eine Abrechnung erhalten hast, war die vermutlich für 2005. Wenn Du dagegen Widerspruch eingelegt hast, und es gab keinerlei Reaktion darauf, dann war Dein Widerspruch offenbar begründet. ( Stillschweigen = Zustimmung ).
Nach gängiger Rechtssprechung sind Ansprüche gegen Dich seit 2007 verjährt. Lass Dir das zur Sicherheit durch einen RA bestätigen.
23.01.2012 um 07:22
Die Verjährungsfrist beginnt in deinem Fall mit dem 1.1.2007 und beträgt 3 Jahre. Somit ist die Frist verstrichen.
23.01.2012 um 08:17
Von 2005,2006 und 2007,ist alles verjährt.Da muß man nichts mehr nachzahlen.
23.01.2012 um 08:19
Zwar sind die Fristen wie sie in § 556 BGB geregelt sind bereits verstrichen, ob der Anspruch des Vermieters (noch) besteht, kann abschließend hier noch nicht geklärt werden.
Es fehlen einige Informationen.
War die Betriebskostenabrechnung formell oder nur inhaltlich falsch ?
Mit welcher Begründung wurde widersprochen ?
Kam die Reklamation noch im Jahre 2009, dann wäre sie noch nicht verwirkt, allerdings haben wir jetzt 2010 und man kann nicht davon ausgehen, dass die Vertragsparteien in Verhandlungen standen, das würde bedeuten, dass die Verjährung doch eingetreten ist – dann unabhängig davon, ob formell oder inhaltlich falsch.
Was war mit den Abrechnung für die Jahre 2007,2008,2009 ?
Man könnte das ganze von einem Fachmann prüfen lassen.
23.01.2012 um 09:16
Wenn du die Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2006 nicht spätesten am 31.12.2007 erhalten hast,brauchst du die nicht mehr bezahlen.
Die Nebenkostenabrechnung muss immer im folgendem Jahr bis zum 31,12 zugestellt worden sein.
Ansonsten verfallen die Ansprüche des Vermieters.