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Betriebskostenabrechnung?

23.01.2012

Frage von Kristin: Betriebskostenabrechnung?
Hallo,

da der Mieterschutzbund mir nicht antwortet trotz Mitgliedschaft, möchte ich mich an euch wenden, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich habe 2006 meine Betriebskostenabrechnung erhalten und dagegen Einspruch erhoben an meinen Vermieter. Das ich die Abrechnung nicht zahlen werde und habe um Antwort gebeten.
Ich habe nie eine Antwort oder Mahnschreiben erhalten.

Bis vor 1 Woche, da habe ich plötzlich ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen (auch erst seit 2009), das ich doch die offen Posten von 2005/2006 Abrechnung zahlen soll. Was ich garnicht einsehe.

So nun meine Frage:
Können die nach 4 Jahren immer noch das Geld Verlangen???
Wie sieht es mit einer Verjährungsfrist aus??

Ich hoffe Ihrkönnt mir weiter helfen.

LG Kristin

Beste Antwort:

Answer by LE-Tina
also nach meinem Rechtsempfinden müsstest du nichts mehr bezahlen .

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verjährung-Betriebskosten-__f4498.html

Das der Mieterschutzbund nicht antwortet kann daran liegen das die zur Zeut haufenweise Einsprüche bearbeiten. Jede 5. BKA ist falsch .
Lies dich mal durch den Link,und gehe direkt zum MSB

Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!


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